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Gremien

Kirchenvorstand und Kirchengemeindeverband

Dem Kirchenvorstand obliegen die Aufgaben der Verwaltung der Pfarrgemeinde. Auf der Verwaltungsebene verfügen die drei Pfarreien noch über jeweils einen eigenen Kirchenvorstand. Seine Aufgaben umfassen die Bereiche Liegenschaften, Finanzen und Erbpachten. Die übrigen Kirchenvorstandsaufgaben sind bereits der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands übertragen, der sich aus den Mitgliedern der Kirchenvorstände zusammensetzt.

Aufgaben der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes (KGV)

  • Betriebsträgerschaft von Einrichtungen der Kirchengemeinden
  • Anstellungsträgerschaft für das Personal in den kirchengemeindlichen Einrichtungen
  • Anstellungsträgerschaft für das Personal der Kirchengemeinden
  • Rechts- und Finanzträgerschaft der pastoralen Zusammenarbeit der Kirchengemeinden in den Pfarrgemeinderäten bzw. im Pfarrverband.

Der Kirchengemeindeverband entsendet den Stellvertreter des Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied der Verbandsvertretung in den Pfarrgemeinderat. Ein (Laien-)Vorstandsmitglied des Pfarrgemeinderates wird von diesem als beratendes Mitglied für die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes benannt und entsandt.

Ansprechpartner:innen

Kirchenvorstand St. Margareta: Herr Robert Claren

Kirchenvorstand St. Matthäus:  Herr Dr. Matthias Pelzer

Kirchenvorstand St. Pantaleon und St. Severin: Frau Susen Reusch

Verbandsvertretung des KGV: Pfarrer Jochen Thull

 

Die Kontaktdaten zu den jeweiligen Gremienvertretern können Sie über das Pastoralbüro erfragen.