Dem Kirchenvorstand obliegen die Aufgaben der Verwaltung der Pfarrgemeinde. Auf der Verwaltungsebene verfügen die drei Pfarreien noch über jeweils einen eigenen Kirchenvorstand. Seine Aufgaben umfassen die Bereiche Liegenschaften, Finanzen und Erbpachten. Die übrigen Kirchenvorstandsaufgaben sind bereits der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands übertragen, der sich aus den Mitgliedern der Kirchenvorstände zusammensetzt.