Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand und Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands sind die Gremien, die das Pfarr- und Gemeindeleben prägen.
Dem Pfarrgemeinderat kommt dabei im Wesentlichen die Aufgabe zu, an der Entwicklung einer lebendigen Kirche mitzuarbeiten, die Seelsorger:innen zu beraten und zu unterstützen und Mitverantwortung für die Zukunft der Pfarrgemeinde zu übernehmen.
Dem Kirchenvorstand obliegen die Aufgaben der Verwaltung der Pfarrgemeinde. Auf der Verwaltungsebene verfügen die drei Pfarreien noch über jeweils einen eigenen Kirchenvorstand. Seine Aufgaben umfassen die Bereiche Liegenschaften, Finanzen und Erbpachten. Die übrigen Kirchenvorstandsaufgaben sind bereits der Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbands übertragen, der sich aus den Mitgliedern der Kirchenvorstände zusammensetzt.